Drohnenklassen
Klassifizierung von UAS
Zusätzlich zu den Betriebskategorien werden kommerziell produzierte und verkaufte Drohnen und Flugmodelle in verschiedene Drohnen-Klassen (UAS-Klassen) unterteilt. Es existieren sieben verschiedene Klassen, von Drohnen-Klasse C0 bis C6, wobei die Zahl das Sicherheitsrisiko repräsentiert. Je größer die Zahl, desto höher das Risiko.
Abhängig von der Klasse, in die die Drohne fällt, müssen unterschiedliche Anforderungen für den Betrieb erfüllt werden. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Die maximale Abflugmasse inkl. Akku und möglicher Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss weniger als 250g betragen.
Die maximale Geschwindigkeit im Horizontalflug darf 19m/s (68,4km/h) nicht überschreiten.
Die maximal erreichbare Höhe darf 120m nicht überschreiten.
Die Verletzungsgefahr im Betrieb durch scharfe Kanten und Propeller muss möglichst ausgeschlossen sein.
Die Drohne darf ausschließlich elektrisch betrieben sein.
Sofern vorhanden, darf im Follow-Me-Modus der Abstand zum Piloten maximal 50m betragen. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Pilot jederzeit die Konrolle übernehmen kann.
Es muss eine Anleitung beiliegen, in der über alle relevanten Informationen und Gefahrenhinweise, hingewiesen wird.
Hinweise zum Betrieb von Drohnen in der Klasse C0
Zum Betrieb in dieser Klasse muss eine Drohnen-Haftpflichtversicherung vorliegen. Ein EU-Kompetenznachweis ist nicht zwingend erforderlich. Sind Sensoren zur Erfassung von personenbezogenen Merkmalen (Kamera, Microfon, etc.) verbaut ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) notwendig. In diesem Fall ist auch eine Kennzeichnung über die UAS-Betreibernummer (e-ID) verpflichtend.
Die maximale Abflugmasse inkl. Akku und möglicher Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss weniger als 900g betragen oder die im Falle eines Aufpralls, darf die Aufprallenergie nicht höher als 80J sein.
Die Höchstgeschwindigkeit im Horizontalflug muss kleiner als 19m/s (68,4km/h) sein.
Die maximal erreichbare Flughöhe darf nicht höher als 120m über dem Startpunkt liegen. Alternativ muss die Drohne mit einem System, zur Einstellung der maximalen Höhe, ausgestattet sein, welches dem Piloten die aktuelle Höhe übermitteln kann.
Die Verletzungsgefahr im Betrieb durch scharfe Kanten und Propeller muss möglichst ausgeschlossen sein.
Im Falle eines Signalverlustes, muss dieses automatisch wiederhergestellt werden oder alternativ muss das Modell den Flug automatisch beenden und landen.
Die Drohne darf ausschließlich elektrisch betrieben sein.
Das Modell muss mit einer eindeutigen Seriennummer, sowie eine direkte Fernidentifizierung und eine Geo-Sztabilisierungsfunktion besitzen.
Das Modell muss mit eine Warnfunktion bei niedrigem Akkustand sowie Positionslichtern ausgestattet sein um es Nachts von einem bemannten Flugzeugen unterscheiden zu können.
Sofern vorhanden, darf im Follow-Me-Modus der Abstand zum Piloten maximal 50m betragen. Zudem muss gewährleistet sein, dass der Pilot jederzeit die Konrolle übernehmen kann.
Es muss eine Anleitung beiliegen, in der über alle relevanten Informationen und Gefahrenhinweise, hingewiesen wird.
Hinweise zum Betrieb von Drohnen in der Klasse C1
Zum Betrieb in dieser Klasse muss der Betreiber einen EU-Kompetenznachweis der Klasse A1/A3 vorweisen und über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Pilot registriert sein. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Pflicht.
Die maximale Abflugmasse inkl. Akku und möglicher Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss weniger als 4kg betragen.
Die maximal erreichbare Flughöhe darf nicht höher als 120m über dem Startpunkt liegen. Alternativ muss die Drohne mit einem System, zur Einstellung der maximalen Höhe, ausgestattet sein, welches dem Piloten die aktuelle Höhe übermitteln kann.
Die Verletzungsgefahr im Betrieb durch scharfe Kanten und Propeller muss möglichst ausgeschlossen sein.
Im Falle eines Signalverlustes, muss dieses automatisch wiederhergestellt werden oder alternativ muss das Modell den Flug automatisch beenden und landen.
Das UAS muss über einen langsamflug-Modus verfügen, welcher bei Operationen in der Nähe von Menschen aktiviert werden kann und die Geschwindigkeit auf max 3m/s begrenzt.
Die Drohne darf ausschließlich elektrisch betrieben sein.
Das Modell muss mit einer eindeutigen Seriennummer, sowie eine direkte Fernidentifizierung und eine Geo-Sztabilisierungsfunktion besitzen.
Das Modell muss mit eine Warnfunktion bei niedrigem Akkustand sowie Positionslichtern ausgestattet sein um es Nachts von einem bemannten Flugzeugen unterscheiden zu können.
Es muss eine Anleitung beiliegen, in der über alle relevanten Informationen und Gefahrenhinweise, hingewiesen wird.
Hinweise zum Betrieb von Drohnen in der Klasse C2
Zum Betrieb in dieser Klasse muss der Betreiber einen EU-Kompetenznachweis der Klasse A1/A3 vorweisen und über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Pilot registriert sein. Findet der Flug in der Betriebskategorie A2 (z.B. in der Nähe von unbeteiligten Menschen) statt, muss auch ein EU-Fernpilotenzeugnis vorliegen. In der Kategorie A2 darf der Betrieb nur mit Drohnen der Klasse C2 stattfinden. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Pflicht. Die e-ID muss durch den Betreiber im vorhergesehenen System erfasst werden. Zudem muss die Drohne mit der UAS-Betreibernummer gekennzeichnet sein.
Die maximale Abflugmasse inkl. Akku und möglicher Zuladung (MTOM = Maximum Take-Off Mass) muss weniger als 25kg betragen und die max. Abmessungen müssen unter 3m liegen.
Die maximal erreichbare Flughöhe darf nicht höher als 120m über dem Startpunkt liegen. Alternativ muss die Drohne mit einem System, zur Einstellung der maximalen Höhe, ausgestattet sein, welches dem Piloten die aktuelle Höhe übermitteln kann.
Im Falle eines Signalverlustes, muss dieses automatisch wiederhergestellt werden oder alternativ muss das Modell den Flug automatisch beenden und landen.
Die Drohne darf ausschließlich elektrisch betrieben sein.
Hinweise zum Betrieb von Drohnen in der Klasse C3
Zum Betrieb in dieser Klasse muss der Betreiber einen EU-Kompetenznachweis der Klasse A1/A3 vorweisen und über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Pilot registriert sein. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Pflicht. Die e-ID muss durch den Betreiber im vorhergesehenen System erfasst werden. Zudem muss die Drohne mit der UAS-Betreibernummer gekennzeichnet sein.
In dieser Klasse werden alle Drohnen erfasst, die nicht in die Kategorien C0, C1, C2 oder C3 fallen und deren maximale Startmasse unter 25kg liegt. Aufgrund der fehlenden Anforderungen einer Geosensibilisierung oder einer Fernidentifikation im Gegensatz zu den Klassen C1, C2 oder C3 können zum Beispiel Modellflugzeuge und Helikopter dieser Drohnenklasse zugeordnet werden.
Hinweise zum Betrieb von Drohnen in der Klasse C4
Zum Betrieb in dieser Klasse muss der Betreiber einen EU-Kompetenznachweis der Klasse A1/A3 vorweisen und über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Pilot registriert sein. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Pflicht. Die Drohne muss mit der UAS-Betreibernummer gekennzeichnet sein.
Eine Drohne in der Klasse C5 entspricht einem UAS der Klasse C3. Jedoch ist die Höhenbegrenzung aufgehoben und die Geo-Stabilisierungsfunktion ist nicht zwingend erforderlich.
Die genauen Angaben zur Flughöhe, werden permanent an den Betreiber übermittelt.
Es muss ein Langsamflugmodus verbaut sein, in welchem die maximale Geschwindigkeit von 5m/s nicht überschritten wird.
Es muss ein Notfallsystem zum Flugabbruch verbaut sein, welches zur Beendigung des Steig- und Vorwärtsfluges eingesetzt werden kann. Zudem muss das System einen Sinkflug durch z.B. einen Fallschirm abbremsen können.
Hinweise zum Betrieb von Drohnen in der Klasse C5
In der Klasse C5 sind sind nur Flüge in der speziellen Kategorie oder im Standardszenario UAS.STS-01 möglich.
Eine Drohne in der Klasse C6 entspricht einem UAS der Klasse C3. Jedoch ist die Höhenbegrenzung aufgehoben und die Geo-Stabilisierungsfunktion ist nicht zwingend erforderlich. Der Antrieb muss nicht elektrisch erfolgen.
Die genauen Angaben zur Flughöhe geografischen Position und Geschwindigkeit, werden permanent an den Betreiber übermittelt. Bei Problemen, müssen automatisch Warnungen erfolgen.
Die maximale Geschwindigkeit im Horizontalflug darf 50m/s (180km/h) nicht überschreiten.
Die Flugbahn muss programmierbar sein und muss vom System eingehalten werden.
Im Notfallverfahren muss der autonome Flug abschaltbar sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass der genehmigte und einprogrammierte Betriebsraum nicht verletzt wird.
Hinweise zum Betrieb von Drohnen in der Klasse C6
In der Klasse C6 sind sind nur Flüge in der speziellen Kategorie oder im Standardszenario UAS.STS-02 möglich.